Telefonische Ansprechpartner
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/innen
Anschrift und Öffnungszeiten im Rathaus
Frau Krause, Tel: 06002/502-48
Frau Müller, Tel: 06002/502-46
Frau Morschel, Tel: 06002/502-24
E-Mail: steuerverwaltung@gemeinde-ober-moerlen.de
Anschrift:
Gemeinde Ober-Mörlen
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
sowie Mittwoch von 14.00 - 18.00 Uhr
Terminabsprache erforderlich!
Ansprechpartner/innen für die Gelbe Tonne
Remondis GmbH & Co. KG Region Südwest, Betriebstätte Büdingen
Servicehotline 0800 / 1223255 (Mo – Fr von 8 – 18 Uhr und Sa von 8 – 14 Uhr)
Telefonnummer 0 60 42 / 9611-97 (Mo – Fr von 8 – 16 Uhr)
Service-Mail: gelbetonne-wetterau@remondis.de
Ansprechpartner/innen der Abfallentsorgung des Wetteraukreises
Servicetelefon: 06031 / 90 66 11
E-Mail: awb.service@awb-wetterau.de
Müllgebühren
Restmüll
Gebühren: 0,32 € pro angefangenem kg
Grundgebühr pro Gefäß bei:
120 Liter: 3,64 €/Monat
240 Liter: 6,15 €/Monat
1,1 cbm: 25,96 €/Monat
Biomüll
Gebühren: 0,13 € pro angefangenem kg
Grundgebühr pro Gefäß bei:
120 Liter: 2,10 €/Monat
Gelbe Tonne
Das Duale System Zentek führt auf Wunsch der Wetterauer Kommunen die Gelbe Tonne ein.
Mit der Verteilung der Gelben Tonnen und der anschließenden Sammlung hat Zentek das Büdinger Entsorgungsunternehmen Remondis beauftragt.
Die Verteilung und Zuordnung der Gelben Tonnen liegt damit in der Verantwortung der Fa. Remondis.
Gelbe Tonne für mehr Sauberkeit in der Wetterau
Durch die Einführung der Gelben Tonne wird das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden ordentlicher und sauberer.
Gelbe Tonne hat keine Auswirkung auf Abfallgebühr
Die Einführung der Gelben Tonne hat keine Auswirkungen auf die Müllgebühren. Die Kosten der Sammlung und Verwertung aller Verpackungen wird mit dem Kauf der Produkte bezahlt.
Bitte wenden Sie sich hierzu an:
-
Remondis GmbH & Co. KG Region Südwest, Betriebstätte Büdingen
-
Servicehotline 0800 / 1223255 (Mo – Fr von 8 – 18 Uhr und Sa von 8 – 14 Uhr)
-
Telefonnummer 0 60 42 / 9611-97 (Mo – Fr von 8 – 16 Uhr)
-
Service-Mail: gelbetonne-wetterau@remondis.de
Papier
Für die Papiertonne fallen keine Kosten an
Sperrmüll
Gebühren: Für die Entsorgung von angemeldeten sperrigen Abfällen im Sinne des § 5 Abs. 1 b) werden pro angefangenen 5 Kilogramm (kg) 1,71 Euro, jedoch eine Mindestgebühr von 34,00 Euro erhoben.
Bauschutt in Kleinmengen
Häckselplatz Ober-Mörlen (Kehlweg)
Öffnungszeiten: jeweils am 1. und 3. Samstag des Monats von 8:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Gebühren:
Anlieferung bis 25 Liter 2,00 €
Anlieferung bis 50 Liter 4,00 €
Anlieferung bis 100 Liter 8,00 €
Anlieferung bis 200 Liter 16,00 €
Anlieferung bis 400 Liter 32,00 €
Dem/der Mitarbeiter/in auf dem Häckselplatz ist Folge zu leisten!
Rasenschnitt- und Laub sowie Astschnitt
Häckselplatz Ober-Mörlen (Kehlweg)
Öffnungszeiten: jeweils am 1. und 3. Samstag des Monats von 8:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Verkauf von Rasenschnitt- und Laubsäcken im Bürgerbüro
3,00 € pro Rasenschnitt- und Laubsack
Die im Bürgerbüro erworbenen Säcke dürfen nicht über die Biomülltonne entsorgt werden, sondern nur über die zwei bereit gestellten Container.
Dem/der Mitarbeiter/in auf dem Häckselplatz ist Folge zu leisten!
Recyclinghöfe in der Nähe
Recyclinghof Friedberg
Friedberg
Schwalheimer Straße 62
61169 Friedberg-Dorheim
EC-Kartenzahlung möglich (gilt nur für die Bezahlung von Abfall)
Öffnungszeiten
Montag |
|
13:00 - 17:45 Uhr |
Dienstag
|
09:30 - 12:15 Uhr |
13:00 - 17:45 Uhr |
Mittwoch |
09:30 - 12:15 Uhr |
13:00 - 17:45 Uhr |
Donnerstag |
09:30 - 12:15 Uhr |
13:00 - 17:45 Uhr |
Freitag |
09:30 - 12:15 Uhr |
13:00 - 17:45 Uhr |
Samstag |
09:00 - 13:45 Uhr |
|
Kostenfreie Annahme
- Altkleider
- Batterien (Gerätebatterien,Hochenergiebatterien)
- Behälterglas (Weiß-,Grün-und Braunglas)
- CD / DVD /Druckerpatronen/ Tonerkartuschen
- Elektrogeräte, LED- und Energiesparlampen
- Flachglas
- Leichtverpackungen (Gelbe Tonne)
- Korken
- Kunststoffe aus PE (Polyethylen) und PP (Polypropylen)
- Metallschrott
- Papier, Pappe, Kartonagen
Annahme gegen Gebühr
Kleinmengenpauschale
|
Gebühr
bis 40 kg
|
Gebühr je kg
über 40 kg
|
Altholz A I - III
(aus dem Innenbereich) |
3,30 € |
+ 0,10 € |
Altholz A IV
(überwiegend aus dem
Außenbereich) |
6,60 € |
+ 0,20 € |
Bauschutt gipsfrei |
2,00 € |
+ 0,06 € |
Bauschutt gipshaltig |
2,00 € |
+ 0,06 € |
Grünabfall |
2,00 € |
+ 0,06 € |
Sperrmüll |
6,00 € |
+ 0,18 € |
Reifen mit und ohne Felge je Stück 3,50 €
Zusätzlich nur in Echzell
Kleinmengenpauschale |
Gebühr
bis 40 kg |
Gebühr je kg
über 40 kg |
asbesthaltige Baustoffe
Annahme Mo-Fr, bis 1/2 Stunde vor
Schließung
Anlieferung und Abgabe
in Säcken gemäß der Technischen
Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 519,
Auskünfte über 0 60 31 / 90 66 |
116,00 € |
+ 0,20 € |
Hausmüll |
8,00 € |
+ 0,27 € |
HBCD-haltige Dämmstoffe
Anlieferung in 1 m³ großen
transparenten PE-Säcken |
40,00 € |
+ 2,00 € |
künstliche Mineralfaserwolle
Anlieferung und Abgabe in Säcken
gemäß der technischen Regeln
für Gefahrstoffe- TRGS 521,
Auskünfte über 0 6 031 / 90 66 |
119,00 € |
+ 0,45 € |
Altholz A IV
(mit Holzschutzmittel behandelt;
überwiegend aus dem Außenbereich) |
6,60 € |
+ 0,20 € |
Recyclinghof Butzbach
Butzbach
August-Wenzel-Straße
Industriegebiet Süd
35510 Butzbach
EC-Kartenzahlung ist erwünscht
Öffnungszeiten
Montag |
geschlossen |
geschlossen |
Dienstag |
09:00 - 13:00 Uhr |
14:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch |
09:00 - 13:00 Uhr |
14:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag |
09:00 - 13:00 Uhr |
14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag |
09:00 - 13:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Samstag |
09:00 - 14:00 Uhr |
|
Kostenfreie Annahme
- Altkleider
- Batterien (Gerätebatterien,Hochenergiebatterien)
- Behälterglas (Weiß-,Grün-und Braunglas)
- CD / DVD /Druckerpatronen/ Tonerkartuschen
- Elektrogeräte, LED- und Energiesparlampen
- Flachglas
- Leichtverpackungen (Gelbe Tonne)
- Korken
- Kunststoffe aus PE (Polyethylen) und PP (Polypropylen)
- Metallschrott
- Papier, Pappe, Kartonagen
Annahme gegen Gebühr
Kleinmengenpauschale |
Gebühr
bis 40 kg |
Gebühr je kg
über 40 kg |
Altholz A I - III
(aus dem Innenbereich) |
3,30 € |
+ 0,10 € |
Altholz A IV
(überwiegend aus dem
Außenbereich) |
6,60 € |
+ 0,20 € |
Bauschutt gipsfrei |
2,00 € |
+ 0,06 € |
Bauschutt gipshaltig |
2,00 € |
+ 0,06 € |
Grünabfall |
2,00 € |
+ 0,06 € |
Sperrmüll |
6,00 € |
+ 0,18 €
|
Reifen mit und ohne Felge je Stück 3,50 €
Zusätzlich nur in Echzell
Kleinmengenpauschale |
Gebühr
bis 40 kg |
Gebühr je kg
über 40 kg |
asbesthaltige Baustoffe
Annahme Mo-Fr, bis 1/2 Stunde vor
Schließung
Anlieferung und Abgabe
in Säcken gemäß der Technischen
Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 519,
Auskünfte über 0 60 31 / 90 66 |
116,00 € |
+ 0,20 € |
Hausmüll |
8,00 € |
+ 0,27 € |
HBCD-haltige Dämmstoffe
Anlieferung in 1 m³ großen
transparenten PE-Säcken |
40,00 € |
+ 2,00 € |
künstliche Mineralfaserwolle
Anlieferung und Abgabe in Säcken
gemäß der technischen Regeln
für Gefahrstoffe- TRGS 521,
Auskünfte über 0 6 031 / 90 66 |
119,00 € |
+ 0,45 € |
Altholz A IV
(mit Holzschutzmittel behandelt;
überwiegend aus dem Außenbereich) |
6,60 € |
+ 0,20 € |
Wie entsorge ich richtig? Was darf in die Tonne?
Restmüll
Was darf in die Tonne:
Zumutbar zerkleinerbarer, fester, klein-stückiger Abfall
Beispiele:
- Asbest
- Asche (nur im ausgekühltem Zustand)
- Babyflaschen
- Bitumhaltige Dachpappe (Gutachten zwingend notwendig!)
- Blumenübertöpfe von Zimmerpflanzen
- Dias
- Disketten
- Einwegrasierer
- Fahrradreifen
- Farbe (lösemittelfrei, eingetrocknet)
- Federbetten
- Filme
- Fotopapier
- Gefrierbeutel
- Geschirr
- Glühlampen
- Grablichter
- Gummi
- Halogenlampen
- Hundekot
- Hygieneartikel z.B. Zellstofftaschentücher, Tampons u. s. w.
- Kassetten und Kassettenhüllen
- Katzenstreu, auch kompostierbar
- Kinderspielzeug (kleinstückig)
- Klarsichthüllen
- Kehricht
- Schallplatten
- Servietten
- Stifte
- Staubsaugerbeutel
- Tapeten
- Tintenkiller
- Trinkgläser
- Übertöpfe
- Verpackte Lebensmittel
- Verschmutztes Papier, Pappe
- Windeln
- Zahnbürsten
- Zigaretten
Was darf nicht in die Tonne
- Allergene Pflanzen oder Pflanzenteile
- Batterien
- Elektrogeräte
- Energiesparlampen
- Farbe (flüssig oder lösemittelhaltig)
- Flüssigkeiten
- gefährliche Abfälle
- künstliche Mineralfaserwolle
- Lacke
- Leuchtstoffröhren
- Schlachtabfälle, Tierkörper, Tierkörperteile
- Sperrmüll
- Wertstoffe
- Verpackungen mit eigenen Verwertungswegen
- Zytostatika
Biomüll
Entsorgung
Biotonne
Komposthaufen
Einwickeln von Bioabfällen
- Ja: Zeitungen, Papiertüten
- Nein: bunte Illustrierte, sogennnate kompostierbare Plastiktüten, Plastiktüten
Was darf in die Tonne
- Küchenabfälle in haushaltsüblichen Mengen: Essensreste gekocht und ungekocht
- Gemüse- und Salatabfälle
- Kaffeefilter, Teebeutel
- Kartoffel- , Eier- und Austernschalen
- Obstschalen, Citrus- und Südfrüchte
- verdorbene Lebensmittel
- Wurst, Käse, Fisch, Fleisch,…
- Frittierfett /Speiseöle (Kleinstmengen 1/2 l )
- → lose oder in Papiertüten gesammelt oder in Zeitungspapier eingewickelt
- Grünabfälle
- Gras / Rasenschnitt
- Mulchgut / Laub
- Baum- und Heckenschnitt / Äste / Zweige
- Laub, Nadelstreu
- Schnitt- und Topfblumen auch mit Erde
- Unkraut, Samen
- Kleintiermist von Nagetieren aus Stroh, Heu
- und Sägespäne, kleine Mengen und nur lose
Was darf nicht in die Tonne
- Küchenabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushaltungen (z.B. aus Großküchen und Kantinen) in nicht haushaltsüblichen Mengen
- Biokunststoffe
- bunt bedrucktes/beschichtetes Papier/Pappe
- hochgradig allergenwirkende Pflanzen oder Pflanzenteile (Rücksprache
bei der Abfallberatung des AWB)
- Holzkisten und Holzwolle
- Hygieneartikel z.B. Einwegwindeln, Tampons u. s. w.
- Im Handel als kompostierfähig angebotene Kunststofftüten/Bio-Plastiktüten
- Kadaver, Tierkörper, Tierkörperteile, Schlachtabfälle, (Tierkörperbeseitigungsanstalten)
- Kaffeekapseln
- Kaffeepads aus (Bio)-Kunststoff
- Katzenstreu, auch kompostierbares
- Kies, Steine, Sand
- Papier-Taschentücher
- Plastiktüten, Folien, Kunststoffe
- Kehricht
- Tierkot, z.B. Hundekot, Vogelkot
- (Bio-) Textilien
- Verbrennungsrückstände wie z.B. Kohlenasche, Holzasche, Kaminasche, Ofenasche
- Verpackte Lebensmittel
- Zigartttenkippen
Papier
Was darf in die Tonne
- Aktenordner aus Pappe auch mit Metallspange
- Briefumschläge (auch mit Fenster)
- Bücher, Broschüren
- Druckerpapier
- Geschenkpapier
- einseitig mit Kunststoff beschichtete oder laminierte Verpackungen (z.B. Tiefkühlverpackungen)
- Hefte
- Kataloge
- Kartons
- Karton-/Papierverpackungen
- (auch verschmutzt)
- Papier
- Papierhandtücher (sauber)
- Packpapier
- Papiertüten, Papiertragetaschen
- PappeTaschentücher
- Pizzakarton
- Schreibpapier
- Schulhefte
- Tiefkühlverpackungen aus Pappe, einseitig mit Kunststoff beschichtet
- Wellpappe
- Zeitschriften
Was darf nicht in die Tonne
- Aktenordner aus Kunststoff
- Aufkleber
- Backpapier
- beschichtetes Papier/Pappe
- Butterbrotpapier
- Einschlagpapier für Wurst und Käse
- Etiketten
- Fotos, Fotopapier
- Getränkeverpackungen
- gewachste oder wachsbeschichtete Papiere
- Kohlepapier, Blaupapier
- Küchentücher
- Pergamentpapier
- Röntgenbilder
- Tapeten
- Thermopapier z.B. Kassenbons, Lotteriezettel
- verschmutzte Papiere / Pappe
- Windeln
- Zellstoff
Gelbe Tonne - Leichtverpackungen
Was darf in die Tonne
- Alle Verpackungen - egal aus welchem Material - außer die aus Glas und Papier/ Pappe
Was darf nicht in die Tonne
- Alle Verpackungen aus Glas (Flaschen, Gläser) gehören in die Altglascontainer
- Alle Verpackungen aus Papier/Pappe gehören in die Altpapiertonne